Zertifikatsanforderungen

  1.    Allgemeines. Bei Rückgabe eines Babboe Lastenfahrrades ("Eintauschfahrrad") erhält der Eigentümer des Eintauschfahrrades ein Zertifikat ("Eintauschzertifikat") von Babboe. Dieses Eintauschzertifikat berechtigt den Eigentümer des Eintauschfahrrads ("Inhaber"), ein neues Fahrrad mit Herstellergarantie auf den Rahmen des Eintauschfahrrads bis zum Wert des Eintauschzertifikats aus einer Reihe ausgewählter Modelle ("Ersatzfahrrad") auszuwählen. Das Ersatzfahrrad ersetzt das Eintauschfahrrad zu den Bedingungen, die in dem Eintauschzertifikat ("Zertifikatsbedingungen") beschrieben sind. 

    Das Eintauschzertifikat kann nur über die Website https://www.kontrollieredeinlastenrad.de/ und/oder https://shop.kontrollieredeinlastenrad.de/ (die "Website(s)") erworben werden. Wenn der Inhaber ein Ersatzfahrrad auf einer der genannten Websites ausgewählt hat, gelten Babboes Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen Zertifikatsbedingungen beigefügt sind.
  2.    Anspruchsberechtigte Person. Das Eintauschzertifikat kann von jedem rechtmäßigen Eigentümer eines Eintauschfahrrades beantragt werden, der den Antrag über die Website(s) gestellt hat, unabhängig davon 
    1.       ob es sich um den ersten Eigentümer oder einen nachfolgenden Eigentümer handelt; oder
      b.       wer dem derzeitigen Eigentümer des Eintauschfahrrades das Eigentum an dem neuen oder gebrauchten Eintauschfahrrad übertragen hat; oder 
      c.       welchen Wartungszustand das Eintauschfahrrad aufweist.
      Es besteht kein Anspruch auf ein Eintauschzertifikat, wenn das Eintauschfahrrad nach dem Auslieferdatum (wie unten definiert) wesentlich verändert wurde oder schwer beschädigt ist. Auch Käufern von Eintauschfahrrädern steht kein Anspruch auf ein Eintauschzertifikat zu.
  3.    Berechnung des Alters des Eintauschfahrrads. Der Wert des Eintauschzertifikats hängt vom Alter des Eintauschfahrrads ab. Das Babboe-System hat das Datum gespeichert, an dem das Eintauschfahrrad ursprünglich an den Erstbesitzer ausgeliefert wurde. Dieses Datum ("Auslieferungsdatum") wird automatisch auf der/den Website(s) angezeigt und gilt als richtig, es sei denn, der Inhaber weist durch schriftliche Unterlagen nach, dass das tatsächliche Auslieferungsdatum von dem bei Babboe gespeicherten Auslieferungsdatum abweicht. Das Auslieferungsdatum ist relevant zur Feststellung der Gültigkeit der fünfjährigen Herstellergarantie auf den Rahmen des Eintauschfahrrads zum Zeitpunkt der Mitteilung von Babboe, dass das Eintauschfahrrad nicht mehr verwendet wird. 
  4.    Eintauschfahrrad, das nicht älter als fünf Jahre ist. Wenn das Eintauschfahrrad am 1. Januar 2024 ab dem Auslieferungsdatum gerechnet fünf Jahre alt oder jünger gewesen ist, war die Herstellergarantie auf den Rahmen des Eintauschfahrrads am 1. Januar 2024 gültig. In diesem Fall muss der Inhaber bei der Auswahl eines Ersatzfahrrads auf der Website keine zusätzliche Zahlung leisten, obwohl das Ersatzfahrrad neu ist und einen höheren Wert haben kann als (i) der Zeitwert des Eintauschfahrrads (wenn dessen Mangel nicht berücksichtigt wird) oder (ii) der ursprüngliche Kaufpreis des Eintauschfahrrads (bei dessen erstmaligen Lieferung als neues Fahrrad).
  5.    Eintauschfahrrad, das älter als fünf Jahre ist. Wenn das Eintauschfahrrad am 1. Januar 2024 älter als fünf Jahre gewesen ist, war die Herstellergarantie auf den Rahmen des Eintauschfahrrads am 1. Januar 2024 nicht mehr gültig. In diesem Fall hat der Inhaber Anspruch auf ein Eintauschzertifikat, dessen Wert dem Zeitwert entspricht, also dem ursprünglichen Kaufpreis des Eintauschfahrrads (bei dessen erstmaliger Lieferung als neues Lastenfahrrad) abzüglich eines Nutzungsentgelts (Betrag für die Nutzung des Eintauschfahrrads ab Auslieferdatum bis 1. Januar 2024). Das Nutzungsentgelt wird berechnet, indem der Anschaffungswert des Eintauschfahrrads linear über zehn Jahre abgeschrieben wird, um den Wertverlust durch Nutzung zu bestimmen und ein noch vorhandener positiver Restwert des Eintauschfahrrads hinzugerechnet wird. Babboe kann daher vom Inhaber einen zusätzlichen Betrag verlangen, der vom Preis des gewählten Ersatzfahrrads und vom nach vorstehender Methode berechneten Zeitwert des Eintauschfahrrads abhängt. Auf der Website von Babboe wird dieser Betrag angezeigt. 
  6.    Gültigkeitsdauer und Einschränkungen. Der Inhaber kann das Eintauschzertifikat zur Auswahl eines Ersatzfahrrads verwenden, auch wenn der Wert des Eintauschzertifikates zur Auswahl von mehr als einem Ersatzfahrrad ausreicht. Das Eintauschzertifikat ist persönlich, nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar, auch wenn und soweit der Wert des Eintauschzertifikates nicht vollständig zur Auswahl eines Ersatzfahrrades ausreicht. Ein eventuell verbleibender Restwert des Eintauschzertifikates kann auch nicht für den Bezug anderer Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Das Eintauschzertifikat ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. 

    Nach der Einlösung eines Eintauschzertifikates oder nach Ablauf der oben genannten Jahresfrist, je nachdem, was früher eintritt, können keine Ansprüche mehr gegen Babboe oder den Verkäufer des Eintauschfahrrads geltend gemacht werden, die sich auf den Zustand des Eintauschfahrrads beziehen, es sei denn, Babboe ist nicht in der Lage, ein Ersatzfahrrad zu liefern oder von einem Dritten liefern zu lassen.
  7.    Verfügbarkeit des Ersatzfahrrads. Babboe kann nicht garantieren, dass das ausgewählte Ersatzfahrrad zum Zeitpunkt seiner Auswahl durch den Inhaber zur Verfügung steht. Das Angebot des Ersatzfahrrads steht daher unter dem Vorbehalt seiner Verfügbarkeit. 

    Babboe kann nicht ausschließen, dass die Websites ein Ersatzfahrrad als verfügbar anbieten und der Inhaber eines Zertifikates dieses (gegebenfalls mit Zuzahlung) bestellt, obwohl es tatsächlich aktuell nicht verfügbar ist. Babboe wird ihm dann ein anderes als das gewählte Ersatzfahrrad anbieten. 

    Bleibt der Inhaber des Eintauschzertifikates bei seiner Wahl eines aktuell nicht verfügbaren Ersatzfahrrades, muss er eine Wartezeit in Kauf nehmen. Für diese Wartezeit hat der Inhaber des Eintauschzertifikates mit Ausnahme der in nachfolgendem Artikel 8 genannten Fälle keinen Anspruch auf Entschädigung für die Wartezeit.
  8.    Lange Wartezeit. Wenn das Eintauschfahrrad ab dem 15. Februar 2024 nicht mehr genutzt werden kann und es zudem einige Zeit dauern kann, bis das Ersatzfahrrad zur Verfügung steht, kann dies für den Inhaber zu Unannehmlichkeiten führen. Daher erhalten die insoweit betroffenen Inhaber ein separates Zertifikat für die kostenlose Wartung ihres Ersatzfahrrads. Je nachdem, wie lange die Inhaber auf ihr Ersatzfahrrad warten mussten, kann Babboe nach freiem Ermessen zusätzlich kostenloses Fahrradzubehör anbieten. Babboe wird die eventuelle Wertdifferenz zwischen dem Eintausch- und dem Ersatzfahrrad als Entschädigung für die Wartezeit zahlen. Darüber hinaus wird von Babboe keine Entschädigung für Wartezeit geleistet.